Was bedeutet Arbeitnehmerüberlassung?

Arbeitnehmerüberlassung, auch als Zeitarbeit bekannt, beschreibt eine Geschäftsbeziehung zwischen Arbeitgeber (Verleiher z.B. Unit Personalservice GmbH), Arbeitnehmer (Zeitarbeitnehmer) und dem Unternehmen, bei dem ein Arbeitnehmer tätig ist (Entleiher). Der Arbeitnehmer schließt dabei einen Arbeitsvertrag mit einem Personaldienstleister, also dem Verleiher, ab.

Wer als Zeitarbeitnehmer tätig ist, erhält nicht zwingend einen befristeten Arbeitsvertrag. Eine Festanstellung beim Verleiher ist nicht unüblich. Endet ein Einsatz, bedeutet dies nicht sofort die Auflösung des Arbeitsvertrages. Vielmehr ist Unit als Verleiher daran interessiert neue Einsätze für seine Mitarbeiter zu finden, um sie langfristig an sich zu binden. Hierbei sind alle Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sind unsere Mitarbeiter zuhause, weil es keine Einsatzmöglichkeiten für sie gibt, erhalten sie weiterhin ihren Grundlohn. Sind sie im Urlaub oder krank, hat der Kunde als Entleiher keine Kosten. Unit als Arbeitgeber ist hier in der Verantwortung.

Der Personaldienstleiter überlässt den Arbeitnehmer an Unternehmen, die aus individuellen Gründen einen aktuellen Personalbedarf haben. Mitarbeiter verbringen ihre Arbeitsleistung also nicht bei Ihrem Arbeitgeber, dem Personaldienstleister, sondern bei dem Unternehmen, welches sie entleiht. Man spricht deshalb auch von Leiharbeit. Zwischen dem Personaldienstleister und dem Entleiher wird ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag abgeschlossen.

Zeitarbeit dient Menschen oft als Sprungbrett. Wer Schwierigkeiten hat selbst den Einstieg in die Berufswelt zu finden, kann es über Arbeitnehmerüberlassung leichter haben. Als Zeitarbeitnehmer können Sie Projekterfahrung sammeln, nach einer Familienpause ins Berufsleben zurückkehren oder in einem komplett neuen Arbeitsumfeld durch­starten. Kann ein Mitarbeiter den Entleiher von seiner Arbeitsleistung vor Ort derart überzeugen, dass man ihn dauerhaft anstellen möchte, kann eine Übernahme in Abstimmung zwischen Personaldienstleister und Entleihbetrieb vereinbart werden. Doch nicht nur Arbeitnehmerüberlassung ist ein gängiges Geschäftsmodell in der Personaldienstleistungsbranche, auch die Personal- oder Direktvermittlung kommt besonders im kaufmännischen Bereich oder bei Hochschulabsolventen häufiger vor. Hierbei wird der Arbeitsvertrag direkt zwischen Mitarbeiter und Kunde geschlossen. Der Personaldienstleister ist ein Vermittler und erhält für seinen Aufwand eine Provision.

Die Beziehung zwischen Personaldienstleister und dem Entleihbetrieb ist in Deutschland im sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) abschließend geregelt. Die Anwendung eines Branchentarifvertrages ist in der Personaldienstleistung üblich.

Der Einfachheit halber (oder: zur besseren Lesbarkeit) wird in diesem Schreiben nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.

Quelle: https://www.zeitarbeit.de/zeitarbeit/was-ist-zeitarbeit

Dieser Film zeigt Ihnen die Funktionsweise der Arbeitnehmerüberlassung.